Behandlungskosten der psychologischen Beratung und Psychotherapie

Als M.Sc. Psychologe und Heilpraktiker für Psychotherapie begleite ich Sie nicht nur fachlich kompetent, sondern unterstütze Sie auch gern bei allen Fragen rund um die Finanzierung – egal ob gesetzlich/privat versichert oder als Selbstzahler.

Über welche Kosten möchten Sie sich informieren?

Private Krankenversicherung:
Wann zahlt sie Psychotherapie beim Heilpraktiker?

Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung besitzen, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, dass Ihre Versicherung die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung beim Heilpraktiker ganz oder teilweise übernimmt.

Wichtig ist, dass diese Leistungen in Ihrem Tarif ausdrücklich enthalten sind. Am besten erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn direkt bei Ihrer Versicherung. Die Kosten für eine Therapiesitzung betragen 130 EUR. Die Erstattung durch die private Krankenversicherung orientiert sich meistens an der Gebührenordnung. Den Differenzbetrag leisten Sie in der Regel selbst.

Zusatzversicherungen oder Beihilfetarife (z. B. für Beamte) bieten ebenfalls oft Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen beim Heilpraktiker. Ich helfe Ihnen gern dabei, die richtigen Informationen zusammenzustellen, damit Sie eine schnelle Klärung mit Ihrem Versicherer erreichen können.

Ein offener Laptop, ein Notizbuch und eine Tasse auf einem Tisch
Zwei Hände mit einem Stift, die etwas in einen Kalender eintragen

Gesetzliche Krankenkasse:
Wann zahlt sie eine Psychotherapie beim Heilpraktiker?

In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen keine Kosten für eine Psychotherapie beim Heilpraktiker. Es gibt jedoch Ausnahmen – insbesondere dann, wenn Sie dringend Hilfe benötigen, aber innerhalb von mehreren Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden.

In Regionen mit einem besonders ausgeprägten Versorgungsmangel kann es in begründeten Einzelfällen vorkommen, dass Heilpraktikerleistungen ausnahmsweise von den Krankenkassen erstattet werden. Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass keine zeitnahe Behandlung durch approbierte Psychotherapeuten möglich ist und die gewählte Therapie notwendig sowie wirtschaftlich vertretbar erscheint. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V für eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung stellen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie sich erfolglos um einen Therapieplatz bemüht haben (z. B. durch ein Protokoll mehrerer telefonischer Anfragen) und eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer zeitnahen Behandlung vorlegen.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über die Modalitäten. Leider ist das Kostenerstattungsverfahren häufig sehr aufwendig und nicht immer von Erfolg gekrönt.

Psychotherapie selbst zahlen
– Ihre Vorteile als Selbstzahler

Falls keine Kostenerstattung möglich ist oder Sie sich bewusst für den Weg als Selbstzahler entscheiden, haben Sie dennoch viele Vorteile:

  • Schneller Behandlungsbeginn ohne Wartezeit
  • Volle Vertraulichkeit, da keine Diagnose an Krankenkassen übermittelt wird
    (z.B. relevant bei geplanter Verbeamtung, Abschluss bestimmter Versicherungen)
  • Flexibilität in Frequenz und Dauer der Therapie, unabhängig von Krankenkassenrichtlinien

Die Abrechnung erfolgt transparent. Ich informiere Sie im Vorfeld offen über alle anfallenden Kosten – damit Sie Klarheit haben und sich ganz auf Ihre Entwicklung konzentrieren können.

Ein aufgeklapptes Notizbuch vor einem Laptop auf einem Tisch

Psychotherapie steuerlich abstzen

Ihre mentale Gesundheit ist ein wichtiges Gut – das sieht auch das Finanzamt so.

Unabhängig von Ihrer Versicherung können Sie selbstbeglichene Kosten für psychotherapeutische Behandlungen beim Heilpraktiker steuerlich geltend machen – als sogenannte außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Einkommensteuererklärung.

Voraussetzung: Die Behandlung muss medizinisch notwendig gewesen sein. Sammeln Sie dafür einfach die Rechnungen über die geleisteten Therapiesitzungen. Auf Wunsch stelle ich Ihnen eine Jahresaufstellung für das Finanzamt zur Verfügung.

So können Sie – je nach Einkommen – einen Teil Ihrer Ausgaben zurückerhalten.

Kostenloses Informations­gespräch

Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen. Im kostenlosen Informationsgespräch haben Sie die Gelegenheit, mich kennenzulernen sowie mir Ihr Anliegen zu schildern.

Bereits in Behandlung?

Hier können Sie Ihren nächsten Termin buchen – vor Ort in Osnabrück oder online.

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Erfahren Sie mehr zu Online-Terminen

Ob wir uns erst einmal nur kennenlernen oder Sie Ihre Therapie lieber von zu Hause aus angehen möchten – mit einem Online-Termin bleiben Sie flexibel.